Der Gesetzesentwurf sieht eine Vereinfachung und damit Beschleunigung der Verfahren für den Um- und Ausbau der Stromnetze vor. AS begrüsst dieses Ziel. Zwei für das Kulturerbe problematische Punkte sollten aber korrigiert werden: 1. Das Interesse an der Realisierung neuer Übertragungsleitungen darf anderen nationalen Interessen (z. B. Denkmalschutz, ISOS…) nicht grundsätzlich vorgehen. Die bewährte Interessenabwägung darf nicht ausgehebelt werden. 2. Ausnahmen sind nur für eines der Bundesinventare vorgesehen; diese Ungleichbehandlung ist neu und als Präzedenzfall gefährlich.
Stellungnahme zum Elektrizitätsgesetz
09. Ottobre 2024